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"SERIE": Unsere Platinpartner bei der Messe Security 2024. Folge 7

Der Auftritt des BVMS bei der Security 2024 war sehr erfolgreich. Diesbezüglich sind der Vorstand und die beteiligten Regionalgruppenleiter sowie ihre Vertreter und Vertreterinnen einer Meinung. Vor allem dank unserer großzügigen Unterstützer konnte der Stand und das Angebot für die zahlreichen Besucher aus der Branche in der dargebotenen Form realisiert werden. Daher möchten wir uns hier noch einmal bei unseren Supportern, unseren Silberpartnern, und unseren Goldpartnern (siehe Folge 1) bedanken. Besonders hervorheben wollen wir jedoch unsere Platinpartner, die wir Ihnen mit jeweils einem längeren Beitrag vorstellen wollen. Bernd Schäfer von Atlas Versicherungsmakler hat schon so einige skurrile Versicherungsfälle in der privaten Sicherheitsbranche zu bearbeiten gehabt. Welcher Fauxpas eines Wachmanns beinahe zu einem Schaden von 60.000 Euro geführt hätte, erfahren Sie in dieser Folge über unsere Platinpartner.   

 

Hier geht es zur Folge 1: busec security 

Hier geht es zur Folge 2: Die Dienstplanmacher 

Hier geht es zur Folge 3: MS Security 
Hier geht es zur Folge 4: SDN  

Hier geht es zur Folge 5: RS Security

Hier geht es zur Folge 6: Berliner Sicherheitsakademie

 

 

ATLAS Versicherungsmakler

 

Teurer Whiskey überlebt Zusammenstoß mit Wachmann knapp

 

Köln. Wer hat nicht als Kind davon geträumt: Einmal eine Nacht lang, ganz alleine in einem großen Kaufhaus zu verbringen; all die schönen Dinge, die dort die Regale füllen, für sich ganz alleine zu haben! Wird dieser Traum als Erwachsener dann wahr, weicht die kindliche Romantik jedoch schnell der nüchternen Realität, denn es heißt ja: „Nur gucken, nicht anfassen.“ Das sorgt aber offenbar für ein gehöriges Maß an Nachlässigkeit, wie unsere aktuelle Ausgabe aus der Reihe „Skurrile Fälle aus der Welt der Versicherung“ zeigt. 

 

Nachtschicht in einem Kaufhaus

 

Der Fall: Der Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens absolviert regelmäßig seine Nachtschicht in einem großen Kaufhaus. Anders als in den erwähnten Kinderträumen üblich, schenkt er den dort ausgestellten Waren jedoch offenbar keine große Aufmerksamkeit. Das ist nachvollziehbar, jedoch in diesem speziellen Fall auch nachlässig. Denn wie bei Kaufhäusern üblich legen deren Mitarbeiter tagsüber gerne einmal Hand an, dekorieren um, bauen hier Regale oder Aufsteller ab, stellen dort Displays oder Vitrinen auf. So auch geschehen in besagtem Kaufhaus zwischen zwei Schichten des Wachmanns. 

 

Veränderte Topografie führt zum Zusammenstoß

 

Der – offenbar sehr routiniert – dreht seine Runde jedoch unbeeindruckt von der veränderten Topografie auf exakt demselben Weg wie nachts zuvor. Nur das sich inzwischen auf dieser Route ein Hindernis, genauer gesagt eine Vitrine, befindet, mit der er prompt zusammenstößt. Jedoch nur leicht, sodass diese unbeschädigt bleibt. Folgen hat der Crash dennoch. Denn in der Vitrine befindet sich eine Flasche, die durch den Stoß erst wankt, dann fällt. Zwar zerbricht sie dabei nicht, beschädigt wird sie dennoch. 

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Das ist er nun, der Augenblick, der dieser kleinen Geschichte ihre Brisanz verleiht: Denn bei der Flasche handelt es sich um einen exklusiven Whiskey mit einem Verkaufspreis von unfassbaren 59.995,00 Euro. Jaja, Sie haben richtig gelesen: neunundfünfzigtausendneunhundertfünfundneunzig Euro für eine Flasche Whiskey! Respekt.

 

Kostbare Nass bleibt in der Flasche

 

Auch wenn das kostbare Nass seinen gläsernen Behälter nicht verlassen hat, ergibt sich aus der Beschädigung der Flasche für den Verkäufer ein Problem: Würde man bei einem handelsüblichen Produkt einem Käufer einen kleinen Nachlass beim Preis gewähren, scheidet diese Lösung bei einem solch exklusiven Produkt aus. Denn in der Regel kaufen in der Preisklasse ausschließlich extravagante Kunden, die über einen Nachlass von 500 Euro nur verächtlich die Nase rümpfen würden. Schließlich wollen sie das perfekte Produkt. Was es kostet, spielt dabei nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle. 

 

Lädierte Flasche geht zurück an den Hersteller

 

Also ist es mit dem Verkaufen des Edlen Tropfens erstmal Essig für den Besitzer des Kaufhauses. Daher reklamiert dieser auch Schadensersatz beim Sicherheitsdienstleister. Einem ersten Schweißausbruch folgt schnell die Erleichterung bei diesem. Er muss nicht die knapp 60.000 Euro zahlen, sondern nur 500 Euro: Die lädierte Flasche geht zurück zum Hersteller und wird gegen ein unbeschädigtes Exemplar ausgetauscht. Puuh, Glück gehabt. 

 

Erleichterung wohl auch beim Auftraggeber

 

Beim Blick in seine Versicherungsunterlagen dürfte aber auch dem Auftraggeber, also dem Betreiber des Kaufhauses, ein Stein vom Herzen darüber gefallen sein, dass der Whiskey in der Flasche geblieben ist. Denn wäre diese ausgelaufen, müsste anders argumentiert werden, wie Bernd Schäfer (ATLAS Versicherungsmakler) erklärt: „Jemand, der eine solch hochwertige Flasche dermaßen ungesichert aufstellt, muss sich ein erhebliches Mitverschulden zurechnen lassen.“

 

Niemand, der auch nur leicht gegen einen solchen Aufsteller laufe, müsse laut Schäfer damit rechnen, auf diesem Wege etwas derart Teures zerstören zu können. Dazu kommt, dass dies auch jedem Kind passieren könne, sodass auch Kunden dieses Kaufhauses unverhofft mit enorm hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden könnten. „Ein Mitverschulden dürfte mit rund 90 Prozent angesetzt werden,“ schätzt daher Bernd Schäfer. Das wäre im Falle eines Falles für den Sicherheitsdienstleister allerdings nur ein schwacher Trost gewesen, denn schließlich hätte er immer noch fast 6.000 Euro berappen müssen.

 

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Veröffentlichung

Di, 03. Dezember 2024

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