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Tarifabschluss in Bayern: BVMS-Präsident zeigt sich „sehr enttäuscht“

Nürnberg. Nach mehreren gescheiterten Verhandlungsrunden haben sich die Landesverbände von ve.rdi und BDSW am Dienstag (15.1.2025) endlich auf einen neuen Tarifvertrag für die private Sicherheitsbranche in Bayern geeinigt. Insgesamt sieht der Vertrag mit knapp zwei Jahren Laufzeit (31.12.2026) für die rund 20.000 Mitarbeiter der Branche eine zweistufige Steigerung der Löhne und Gehälter um 7,2 Prozent vor. Mit Wirksamkeit des Vertrages zum 1.2.2025 steigen die Vergütungen um 3,8 Prozent und ab dem 1.1.2026 erhöhen sich die Bezüge dann noch einmal um 3,4 Prozent. 

 

BVMS-Präsident Lars Müller zeigte sich von dem Abschluss allerdings „sehr enttäuscht und überrascht“, wie er betont. Weder die Arbeitgeber- noch die Arbeitnehmerseite könnten seiner Ansicht nach mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sein. 

 

Wenig Zeit zum Nachverhandeln 

 

Für die Arbeitgeberseite ergäben sich vor allem aus der Kurzfristigkeit der Umsetzung des Vertrages große Probleme, erklärt er: „Sollten nämlich beide Vertragsparteien die Widerspruchsfrist gegen den Tarifvertrag (22.1.2025 Anm. d. Red.) verstreichen lassen und dieser damit wirksam werden, haben die bayrischen Sicherheitsdienstleister genau 9 Tage Zeit, um ihren Kunden die damit einhergehende Preissteigerung mitzuteilen oder nachzuverhandeln." 

 

Man könne sich schließlich gut vorstellen, dass auch die meisten Auftraggeber über eine derartig knappe Reaktionszeit mindestens „not amused“ sein werden, so Müller weiter, da sie diese unerwarteten Ausgaben selbstverständlich kurzfristig in ihren Jahreswirtschaftsplan integrieren müssten. 

 

Chance für das Sicherheitsgewerbe in Bayern verpasst

 

Doch auch von Arbeitnehmerseite her dürfe man grundsätzlich mit dem neuen Tarifvertrag nicht zufrieden sein, so Müller. „Nimmt man beispielsweise die unterste Lohngruppe, so liegen wir in Bayern dann für das Jahr 2025 unter den Stundenlöhnen, die in den meisten anderen Bundesländern gezahlt werden. Hier wurde eine Chance für das Sicherheitsgewerbe in Bayern verpasst.“ 

 

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Lars Müller, BVMS-Präsident und Chef von SDN (2.v.l.), weiß, wie wichtig zufriedene Mitarbeiter für Unternehmen sind. Foto: privat 

 

Vor allem im Kontext der hohen Lebenshaltungskosten in vielen bayrischen Städten und Regionen sei eine vergleichsweise unterdurchschnittliche Lohnsteigerung gegenüber den Mitarbeitern nur sehr schwer zu vertreten. Eine mögliche Konsequenz daraus: weitere Abwanderungen der Mitarbeiter in andere, besser bezahlte Branchen. 

 

Fehlende Wertschätzung der Mitarbeiter

 

Bei schon jetzt bundesweit rund 40.000 fehlenden Mitarbeitern müssten nach Ansicht des BVMS-Präsidenten jedoch alle Beteiligten immer alles dafür tun, einen noch größeren Personalmangel zu verhindern. „Der neue Tarifvertrag in Bayern ist allerdings kein Beleg dafür, dass das schon in allen Köpfen angekommen ist“, so Müller weiter.  „Unsere Sicherheitskräfte verdienen Wertschätzung, die ihnen mit dem aktuellen Tarifvertrag weder von Arbeitgeber-, noch von der Gewerkschaftsseite entgegengebracht wird“, ist der Präsident des BVMS überzeugt. 

 

Die Branche könne weder auf eine Verbesserung des Images hoffen noch Höchstleistungen von ihren Mitarbeitern erwarten, „wenn wir es nicht schaffen, unsere Sicherheitskräfte in den untersten Lohngruppen fair zu entlohnen und fortzubilden.“

 

Tariflicher Flickenteppich nach wie vor ein Problem

 

Zudem zeige die aktuelle Tarifrunde wieder einmal ein grundsätzliches Problem, das die Branche seit jeher belastet: einen undurchsichtigen, teils ungerechten tariflichen Flickenteppich mit annähernd 500 unterschiedlichen Lohngruppen. „Wir als BVMS setzen uns daher für einen bundesweit gültigen, einheitlichen und fairen Tarifvertrag ein“, unterstreicht Lars Müller. Denn das würde nicht nur zu mehr Planungssicherheit auf allen Ebenen führen, sondern auch Energie und Ressourcen freisetzen, die man in die Verbesserung der Qualitäts- und Ausbildungsstandards investieren könnte, so Müller abschließend.

 

 

 

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Veröffentlichung

Mo, 20. Januar 2025

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